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   KG, 31.03.1981 - 1 AR 18/81   

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https://dejure.org/1981,24166
KG, 31.03.1981 - 1 AR 18/81 (https://dejure.org/1981,24166)
KG, Entscheidung vom 31.03.1981 - 1 AR 18/81 (https://dejure.org/1981,24166)
KG, Entscheidung vom 31. März 1981 - 1 AR 18/81 (https://dejure.org/1981,24166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1981, 304
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.01.1974 - Allg. Reg. 21/73

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für die weitere besondere amtliche Verwahrung

    Auszug aus KG, 31.03.1981 - 1 AR 18/81
    An dieser Auffassung, der die sonst in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Meinung entgegensteht (vgl. aus neuerer Zeit etwa OLG Hamm Rpfleger 1971, 398; OLGZ 1975, 94; BayObLGZ 1974, 7; OLG Celle Rpfleger 1979, 24; ferner die Nachweise in BGB-RGRK/Kregel, 12. Aufl. § 2273 Rdn. 15), hält der Senat nach erneuter Prüfung fest; wegen der Begründung kann auf die ausführlichen Darlegungen in dem Beschluß des Senats vom 9. November 1971 (Rpfleger 1972, 405) verwiesen werden, die einer ausführlichen Wiederholung und Ergänzung nicht bedürfen, da auch die Vertreter der Gegenmeinung - soweit ersichtlich - seitdem keine neuen wesentlichen Argumente zur Stützung ihrer Auffassung entwickelt haben.

    Wenn das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGZ 1974, 7) meint, es sei, da die für die Eröffnung von Erbverträgen (§ 2261 mit § 2300 BGB) geltende Vorschrift durch die Sonderregelung des § 2273 BGB nicht eingeschränkt werde, nach erfolgter erster Eröffnung eines Erbvertrages nach der allgemeinen Vorschrift des § 2261 S. 2 BGB zu verfahren, so trifft das nicht das Problem.

  • KG, 05.10.1976 - 1 AR 64/76

    Nachlaßgericht; Erbe; Erbfall; Erbschaft; Zuständigkeit

    Auszug aus KG, 31.03.1981 - 1 AR 18/81
    Für den hier gegebenen Fall, daß ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag, der Anordnungen für mehrere Erbfälle enthält, nach der aufgrund des ersten Erbfalles durchgeführten Eröffnung wieder in die besondere amtliche Verwahrung zu nehmen, das bisherige Verwahrungsgericht aber nicht identisch ist mit dem für den ersten Erbfall zuständigen Nachlaßgericht, vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (Rpfleger 1972, 405; 1977, 24) die Auffassung, daß das bisherige Verwahrungsgericht zuständig bleibt.
  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung eines Betreuten zugunsten Angehöriger

    Denn bei einem gleichzeitigen Versterben von Eheleuten geht nicht wie bei einer Schlußerbeneinsetzung (§ 2269 Abs. 1 BGB) der gesamte Nachlaß auf den oder die Erben über, sondern das Vermögen jedes einzelnen von ihnen (§§ 1922, 1923 Abs. 1 BGB; vgl. BayObOLGZ 1981, 79/87 = BNotZ 1981, 117 = FamRZ 1981, 710 = Rpfleger 1981, 304; BayObLGZ 1996, 243 = aaO).
  • OLG Frankfurt, 11.11.1994 - 20 W 534/94

    Testament; Sonstiges Erbrecht; Örtliche Zuständigkeit für die Verwahrung von

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  • OLG Zweibrücken, 02.07.1998 - 2 AR 33/98

    Zuständigkeit für besondere amtliche Verwahrung des Testaments

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  • OLG Stuttgart, 24.03.1988 - 8 AR 28/87

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung von

    Demgegenüber ist nach der Gegenmeinung für die weitere besondere amtliche Verwahrung die Zuständigkeit des bisherigen Verwahrungsgerichts gegeben (z. B. KG Rpfleger 1972, 405; 1979, 24; 1981, 304; .. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 269 [ebenso LG Hamburg, Rpfleger 1988, 484 m. weit. Nachw.]).
  • KG, 14.01.1997 - 1 W 8000/95

    Voraussetzungen der Verwirkung des Beschwerderechts bei Ablauf eines langen

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  • OLG Hamm, 26.03.1990 - 15 Sbd 2/90

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Weiterverwahrung eines

    Die Gegenauffassung geht demgegenüber dahin, daß die Zuständigkeit für die besondere amtliche Weiterverwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags durch den ersten Erbfall keine Veränderung erfährt und bei dem bisher zuständigen AG verbleibt (KGJ 20 A, 262 sowie KG Rpfleger 1972, 405 ; Rpfleger 1981, 304 ; OLG Köln Rpfleger 1975, 249 ; OLG Schleswig SchIA 1978, 101; OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 265 ; OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 189).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 13/99

    Örtliche Zuständigkeit für die Wiederverwahrung eines gemeinschaftlichen

    b) Demgegenüber beruft sich das Amtsgericht Dachau auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1989, 39/40 m.w.N. NJW-RR 1989, 712/713 = Rpfleger 1989, 284/285; BayObLG Rpfleger 1995, 300 = FamRZ 1995, 681; ebenso OLG Stuttgart Rpfleger 1988, 189/190 = NJW-RR 1988, 904 ; OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 265/266; OLG Köln Rpfleger 1975, 248/249; KG Rpfleger 1981, 304; Keidel/Winkler FGG ,14. Aufl. § 73 Rn. 53; Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 2273 Rn. 6; Soergel/Wolf BGB 12. Aufl. § 2273 Rn. 11), derzufolge für die besondere amtliche Verwahrung eines gemeinschaftlichen Testaments durch die Eröffnung im ersten Erbfall kein Zuständigkeitswechsel eintritt.
  • OLG Saarbrücken, 21.07.1988 - 5 W 122/88

    Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung des Erbvertrages eines

    Während ein Teil der Rechtsprechung und das überwiegende Schrifttum im wesentlichen unter Hinweis auf vermeintliche Zweckmäßigkeitsvorzüge sowie eine fehlende Einschränkung des § 2261 S. 2 BGB durch § 2273 BGB von der Zuständigkeit des für den ersten Erbfall zuständigen Nachlaßgerichts ausgehen (BayObLGZ 1974, 7, 8; OLG Hamm OLGZ 1972, 73, 74, OLGZ 1975, 94 sowie OLGZ 1987, 283; OLG Celle, Rpfleger 1979, 24; Palandt - Edenhofer, 47.Aufl., Anm. 3 zu § 2273 BGB m. w. N.; Musielak, Münchener - Kommentar, Rdnr. 8 zu § 2273 BGB m. w. N.), wie dies auch die insoweit allerdings nicht verbindliche Aktenordnung in § 27 Abs. 4 S. 5 vorsieht, hält ein anderer Teil der Rechtsprechung die Zuständigkeit des bisherigen Verwahrungsgerichts für gegeben (KG Rpfleger 1972, 405, Rpfleger 1977, 24, Rpfleger 1981, 304; OLG Köln Rpfleger 1975, 249, SchlHOLG SchlHA 1978, 101; OLG Oldenburg. NJW-RR 1987, 265).
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